Heute hat die Europäische Kommission ihre Zustimmung zu dem Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA gegeben. Dieser Beschluss erklärt, dass die USA ein Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, welches mit dem der EU vergleichbar ist und das innerhalb dieses neuen Rahmens von der EU an US-Firmen übertragen wird.
Der neue Angemessenheitsbeschluss ermöglicht eine sichere Übertragung personenbezogener Daten von der EU an US-Unternehmen, die am Rahmen beteiligt sind, ohne dass weitere Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Einführung neuer Garantien im EU-USA Datenschutzrahmen
Der Datenschutzrahmen zwischen EU und USA bringt neue bindende Garantien mit sich, die darauf abzielen, auf die vom Europäischen Gerichtshof vorgebrachten Bedenken einzugehen. Dazu gehört eine Beschränkung des Zugangs von US-Geheimdiensten zu EU-Daten auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Ausmaß, sowie die Schaffung eines Datenschutzüberprüfungsgerichts (DPRC), zu dem EU-Bürger Zugang haben.
Im Vergleich zu dem im Datenschutzschild vorhandenen Mechanismus weist dieser neue Rahmen beträchtliche Fortschritte auf. Beispielsweise hat das DPRC die Befugnis, die Löschung von Daten zu verlangen, wenn festgestellt wird, dass bei der Datensammlung gegen die neuen Garantien verstoßen wurde. Diese neuen Garantien in Bezug auf staatlichen Datenzugriff werden die Verpflichtungen ergänzen, die US-Unternehmen einzuhalten haben, die Daten aus der EU übernehmen.
Über den Autor
Alexander Sperber ist Geschäftsführer und CEO von UnitedAds.
Seit fast 20 Jahren beschäftigt er sich mit den Themen Google Ads und SEO.