Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

● weniger als 100 Mitarbeiter
● Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
● Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
● Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung